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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2005 - L 16 B 182/04 KR ER   

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https://dejure.org/2005,18487
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2005 - L 16 B 182/04 KR ER (https://dejure.org/2005,18487)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.07.2005 - L 16 B 182/04 KR ER (https://dejure.org/2005,18487)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - L 16 B 182/04 KR ER (https://dejure.org/2005,18487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgung mit Krankengymnastik in Doppelstunden; Anspruch eines Versicherten auf notwendige Krankenbehandlung und Versorgung mit Heilmitteln; Definierter Regelfall als Grundlage der Heilmittelverordnung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Heilmitteln bei Notwendigkeit der Heilung der Krankheit im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Anspruch der Versicherten gegen die Krankenkasse auf Langzeitverordnung des Heilmittels Krankengymnastik in Doppelstunden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2005 - L 16 B 182/04
    Nur wenn dies zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, weil dem Rechtschutzsuchenden ein bestimmter Anspruch zusteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.08.1999, Az.: 2 VR 1/99, Juris-Dokumentation, WBRE410005955, RdNr. 24 f.; Meyer-Ladewig/Keller, SGG, 8. Aufl. 2005, § 86b RdNr. 31 m. w. N.), ist ausnahmsweise die Vorwegnahme der Hauptsache, wie sie hier von der ASt in begehrt wird, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.08.1999, Az.: 2 VR 1/99, Juris-Dokumentation, WBRE410005955, RdNr. 24 f.; Meyer-Ladewig/Keller, SGG, 8. Aufl. 2005, § 86b RdNr. 31 m. w. N.
  • SG Düsseldorf, 14.09.2017 - S 8 KR 739/17

    Kostenübernahme für das Erlernen der Gebärdensprache im Rahmen eines

    Nur wenn dies zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, weil der Rechtsschutzsuchenden ein bestimmter Anspruch zusteht, ist ausnahmsweise die Vorwegnahme der Hauptsache zulässig (LSG NRW, Beschluss vom 18.07.2005 - L 16 B 182/04 KR ER - m.w.N.; www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 16 B 45/09

    Krankenversicherung

    Nur wenn dies zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes schlechterdings notwendig sei, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Beschwerdeführer unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spreche, weil dem Rechtschutzsuchenden ein bestimmter Anspruch zustehe, sei ausnahmsweise die Vorwegnahme der Hauptsache, wie sie hier vom Beschwerdeführer begehrt werde, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zulässig (Hinweis auf LSG NRW, Beschluss vom 18.07.2005 - L 16 B 182/04 KR ER - m.w.N.).
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